Wenn Sie Ihr Haus / Ihre Wohnung / Ihr Grundstück verkaufen möchten:


Meine Dienstleistungen für Sie:

  • Ausführliche Beratung mit Ihnen über Ihre Vorstellungen und Wünsche bezüglich des Verkaufs Ihrer Immobilie.
  • Ermittlung und Erläuterung aktuell zu erzielender Preise.
  • Absprache wie die Provisionsverteilung nach der neuen Gesetzeslage zu regeln ist.
  • Bei Bedarf oder Notwendigkeit besteht das Angebot, handwerkliche Aufbesserungen Ihres Hauses, Ihrer Wohnung, der Außenanlagen, für ein ideales Verkaufserlebnis zu organisieren.
  • Erstellung eines Exposès mit aussagekräftigen Fotos, detaillierten Objekt- und Lagebeschreibungen sowie allen wichtigen Informationen.
  • Gegebenenfalls 360° Rundgang durch die Immobilie.
  • Erledigung notwendiger Behördengänge. 
  • Besorgung aller notwendigen Unterlagen einer Immobilie: 
  1. - Grundbuch
  2. - Katasterauszug
  3. - Energieausweis
  4. - Grundrisse
  5. - Wohnflächenberechnung
  6. - Baulastenauszug
  7. - eventl. Auszug aus Altlastenkataster
  8. - eventl. Löschungsbewilligungen
  9. - eventl. Erbschein
  10. - Baubeschreibungsunterlagen
  • Bei Eigentumswohnungen zusätzlich:
  1. - Verwalterkontakt
  2. - Teilungserklärung
  3. -Sonder-/ Gemeinschaftseigentum Benennung
  4. - Notarurkunden
  5. - Wirtschaftspläne
  6. - Protokolle Eigentümerversammlungen
  7. - Investitionsrücklage
  8. - Hausgeldhöhe
  9. - Letzte Sanierungen
  • Optimale Präsentation Ihrer Immobilie im wichtigsten (und teuersten) Internetportal Immobilien Scout 24.
  • Vorauswahl geeigneter Kaufinteressenten für die Besichtigung Ihrer Immobilie.
  • Prüfung der Finanzierbarkeit, die sich abschließend jedoch erst mit finaler Bankzusage mit Sicherheit feststellen lässt.
  • Planung und Durchführung von Besichtigungen - immer als Einzeltermin pro Interessent/-in. Eventl. gestaffelt.
  • Betreuung während der notariellen Kaufvertragserstellung und Beantwortung der Fragen zum Kaufvertragsentwurf.
  • Teilnahme an der Beurkundung.
  • Übergabe Ihres Hauses, Ihrer Wohnung mit Übergabeprotokoll zum im Kaufvertrag vereinbarten und festgelegten Zeitpunkt.
  • Ansprechpartnerin bei Fragen auch nach Abschluss des Kaufvertrages und der Übergabe.


Auf Grund meiner  langjährigen Tätigkeit als Immobilienmaklerin, vielfälltiger Fort-, Weiter- und Ausbildungen, verfüge ich über solide Kenntnisse und Fähigkeiten, Ihnen all Ihre Fragen rund um den Verkauf Ihrer Immobilie beantworten zu können.

Ich begleite Sie während des gesamten Verkaufsprozesses und über die Unterzeichnung des Kaufvertrages im Notariat hinaus.

 

Sie können mich gern jederzeit erreichen:

Mobil: 0176 / 3412 2090 

Büro: 030 / 5034 5557

Mail: kb@immobilien-brusch.de

 



Wirksame Makler AGB



 

§ 1 Weitergabeverbot

 

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muß, an Dritte weiter zu geben.

Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

 

§ 2 Doppeltätigkeit

 

Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.

 

§ 3 Eigentümerangaben

 

Der Makler weist darauf hin, daß die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

 

§ 4 Haftungsbegrenzung

 

Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

§ 5 Verjährung

 

Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

 

§ 6 Gerichtsstand

 

Sind Makler und Kunde Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.

 

§ 7 Salvatorische Klausel

 

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer aber wirksam.